Gesetze, Verordnungen

Gesetze und Verordnungen sind absolut verbindlich. Einige wichtige finden Sie hier.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) veröffentlicht Technische Regeln für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und gefährlichen Stoffen nach dem Chemikaliengesetz. Einiges finden Sie hier.Weiteres finden Sie unter www.baua.de.

IfSG

Infektionschutzgesetzt IfSG

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - IfSG -

IfSG.pdf

MPG

Medizinproduktegesetz - MPG -

Regelungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen und zur Inbetriebnahme, zur Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten und Zubehör, wurde am 26.05.2021 durch die MDR ersetzt..

MDR

Medical Device Regulation

Regelungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen und zur Inbetriebnahme, zur Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten und Zubehör. Ersetzt seit dem 26.05.2021 das MPG

MDR

MPDG

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz

Regelungen zur Umsetzung der MDR in nationale Bestimmungen.

MPDG.pdf

MPAMIV

Medizinprodukte-Anwendermelde- u. Informationsverordnung

Regelt die Meldung von mutmaßlich schwerwiegenden Vorkommnissen und den Informationsaustausch der zuständigen Behörden.

MPAMIV.pdf

MPBetreibV

MPBetreibV

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung -MPBetreibV)

MPBetreibV_2021.pdf

BioStoffV

BioStoffV

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)

BioStoffV.pdf

GefStoffV

GefStoffV

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

GefStoffV_2017

TRBA 250

TRBA 250

Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege - TRBA 250 -

TRBA-250.pdf

TRGS 525

Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 525

Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung

TRGS-525.pdf

TRGS 555

Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 555

Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV

TRGS-555.pdf