Biozidverordnung

Europäische-Biozid-Verordnung:
Regelt die Herstellung, Kennzeichnung und das Inverkehrbringen der Biozid-Produkte*.

Unterteilt werden Biozidprodukte in Produktgruppen und Produktarten.

Produktgruppe 1: Desinfektionsmittel

  • Produktart 1: Menschliche Hygiene
  • Produktart 2: Desinfektionsmittel, die nicht zur Anwendung am Menschen bestimmt sind und keine Medizinprodukte sind.

Kennzeichnung mit Biozid Reg.-Nr. und Produktart erfolgt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -sicherheit (BAuA)

Ziel der Verordnung: Keine Herstellung und kein Inverkehrbringen nicht genehmigter Biozidwirkstoffen. Für sog. "Altwirkstoffe" gelten Ausnahmen u. Übergangsregelungen.

(*Chemische Stoffe u. Zubereitungen, die Mikroorganismen abtöten oder Funktionen einschränken)