Infektionshygiene

Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt Einhaltung und Überwachung von Maßnahmen zur Infektionshygiene.

§ 23, IfSG - Infektionshygiene

Die im Absatz 5 aufgeführten Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter, dazu gehören auch Einrichtungen für ambulantes Operieren.

Zum ambulanten Operieren gehören:

  • Operationen, invasive Eingriffe, invasive Untersuchungen/Sondierungen durch natürliche und nicht natürliche Körperöffnungen sowie Endoskopien und vergleichende Maßnahmen.

Im Hygienemanagement und Hygieneplan sind innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.

Hygienemanagement

Zum Hygienemanagement gehören:

  • Hygienebeauftragter
  • Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans
  • Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen des Hygieneplans
  • Durchführung von Unterweisungen und Dokumentationen
  • Veranlassung und Durchführung von hygienisch-mikrobiologischen Kontrollen
Hygieneplan

zum Hygieneplan gehören Regelungen wie:

  • baulich-funktionelle Anforderungen
  • betrieblich-organisatorische Anforderungen
  • Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
  • Hände- und Flächenhygiene
  • Instrumentenaufbereitung
  • hygienische Kontrollen
  • Schutzkleidung
  • Abfallbeseitigung
  • Maßnahmen nach IfSG
Landeshygieneverordnung (MedHygVO)

Änderungen zum IfSG (Infektionsschutzgesetz) aus August 2011 verpflichteten die Länder:
zu Landeshygieneverordnungen (MedHygVO).

Geregelt werden Hygieneanforderungen und Qualifikation an das Fachpersonal.

SARS-CoV-2 (Covid-19)

Anmerkungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen einer Infektion durch SARS-CoV-2 (Covid-19)

Nach dem bisherigen Kenntnisstand erfolgen Übertragungen in erster Linie durch Tröpfchen, etwa beim Niesen, Husten sowie durch Aerosolbildung bei bestimmten medizinischen Behandlungen.
Eine Kontaktübertragung über Hände oder kontaminierte Oberflächen ist zu bedenken. Hygienemaßnahmen leiten sich aus den bisherigen Erfahrungen mit anderen Coronaviren ab. Ziel ist es, die Ausbreitung in medizinischen Einrichtungen zu vermeiden. (Siehe auch RKI_Corona_SARS_CoV2_2020.pdf)

Zu den Hygienemaßnahmen gehören:

  • Schutzkleidung (PSA)**
    (Einmalkittel,-schürzen, Einmalhandschuhe, mind. mehrlagiger Mund-/Nasenschutz., ggf. Schutzbrille und FFP2-Masken).
  • Händehygiene
    (Händereinigung, Händedesinfektion*, Handschuhwechsel)
  • Tägliche Flächendesinfektion* der patientennahen Flächen
  • Sachgerechte Aufbereitung* der Medizinprodukte mit direktem Patientenkontakt

*Geeignet sind Desinfektionsmittel, die mind. „begrenzt viruzid“ oder „begrenzt viruzid Plus“ bzw. „viruzid“ wirksam sind.

**Anforderungen an Schutzausrüstung: TRBA 250 und KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ beachten.